Rechtsgebiet

Immobilienrecht

Umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Immobilienrechts — von Mietstreitigkeiten über Kaufverträge bis hin zu Baurechtsfragen.

Immobilienrecht — MK Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Immobilien sind ein zentraler wirtschaftlicher Faktor — für Unternehmen ebenso wie für private Marktteilnehmer. Ob An- und Verkauf, Vermietung, Asset Management oder Projektentwicklung: Wir sorgen für rechtssichere Strukturen und vertreten Ihre Interessen in sämtlichen immobilienrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Beratung verbindet juristische Präzision mit einem klaren Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Wir begleiten insbesondere Real-Estate-Unternehmen, Investoren und institutionelle Marktteilnehmer sowie auch private Beteiligte — pragmatisch, strukturiert und lösungsorientiert.

Unsere Leistungen

Gewerbemietrecht

Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen. Beratung und Durchsetzung bei der Beendigung von Mietverhältnissen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Pflichtverletzungen und Schriftformverstößen.

Wohnraummiete

Prüfung und Gestaltung von Wohnraummietverträgen. Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen. Ausspruch und Abwehr ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen, insbesondere wegen Eigenbedarfs. Durchsetzung von Räumungsansprüchen (Räumungsklagen).

Immobilientransaktionen

Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, rechtliche Begleitung von Transaktionen (insbesondere Due Diligence und Vertragsverhandlungen), Beratung zu Hinweis- und Aufklärungspflichten des Verkäufers sowie Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen.

Baurecht

Rechtliche Begleitung bei Bauvorhaben, Beratung und Vertretung bei Baumängelstreitigkeiten sowie Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauverträgen, insbesondere unter Einbeziehung der VOB (insbesondere VOB/B).

Architekten- und Ingenieurrecht

Beratung zu Architekten- und Ingenieurverträgen sowie zur Honorarstruktur und -durchsetzung nach HOAI.

Maklerrecht

Beratung zu Provisionsansprüchen, Maklerverträgen und Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Immobilienvermittlung.

Häufige Fragen
zum Immobilienrecht

Treten nach der Übergabe wesentliche Mängel wie Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel auf, kommen grundsätzlich Gewährleistungsrechte in Betracht, etwa Minderung, Schadensersatz oder – in gravierenden Fällen – Rücktritt vom Kaufvertrag. Entscheidend ist insbesondere, ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde und ob der Verkäufer den Mangel kannte oder arglistig verschwiegen hat. In letzterem Fall greifen Gewährleistungsrechte regelmäßig trotz Ausschluss.

Ihr Recht. Unsere Verantwortung.

Kompetente Beratung im Immobilienrecht — persönlich, klar und lösungsorientiert.

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