Immobilienrecht
Umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Immobilienrechts — von Mietstreitigkeiten über Kaufverträge bis hin zu Baurechtsfragen.
Immobilienrecht
Immobilien sind ein zentraler wirtschaftlicher Faktor — für Unternehmen ebenso wie für private Marktteilnehmer. Ob An- und Verkauf, Vermietung, Asset Management oder Projektentwicklung: Wir sorgen für rechtssichere Strukturen und vertreten Ihre Interessen in sämtlichen immobilienrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Beratung verbindet juristische Präzision mit einem klaren Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Wir begleiten insbesondere Real-Estate-Unternehmen, Investoren und institutionelle Marktteilnehmer sowie auch private Beteiligte — pragmatisch, strukturiert und lösungsorientiert.
Unsere Leistungen
Gewerbemietrecht
Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen. Beratung und Durchsetzung bei der Beendigung von Mietverhältnissen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Pflichtverletzungen und Schriftformverstößen.
Wohnraummiete
Prüfung und Gestaltung von Wohnraummietverträgen. Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen. Ausspruch und Abwehr ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen, insbesondere wegen Eigenbedarfs. Durchsetzung von Räumungsansprüchen (Räumungsklagen).
Immobilientransaktionen
Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, rechtliche Begleitung von Transaktionen (insbesondere Due Diligence und Vertragsverhandlungen), Beratung zu Hinweis- und Aufklärungspflichten des Verkäufers sowie Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen.
Baurecht
Rechtliche Begleitung bei Bauvorhaben, Beratung und Vertretung bei Baumängelstreitigkeiten sowie Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauverträgen, insbesondere unter Einbeziehung der VOB (insbesondere VOB/B).
Architekten- und Ingenieurrecht
Beratung zu Architekten- und Ingenieurverträgen sowie zur Honorarstruktur und -durchsetzung nach HOAI.
Maklerrecht
Beratung zu Provisionsansprüchen, Maklerverträgen und Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Immobilienvermittlung.
Häufige Fragen
zum Immobilienrecht
Treten nach der Übergabe wesentliche Mängel wie Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel auf, kommen grundsätzlich Gewährleistungsrechte in Betracht, etwa Minderung, Schadensersatz oder – in gravierenden Fällen – Rücktritt vom Kaufvertrag. Entscheidend ist insbesondere, ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde und ob der Verkäufer den Mangel kannte oder arglistig verschwiegen hat. In letzterem Fall greifen Gewährleistungsrechte regelmäßig trotz Ausschluss.
Eine Haftung besteht insbesondere dann, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt und diesen nicht offenlegt, obwohl er für die Kaufentscheidung wesentlich ist. Typische Beispiele sind verdeckte Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden. In solchen Fällen liegt regelmäßig ein arglistiges Verschweigen vor, das zu umfassenden Ansprüchen des Käufers führen kann.
Das Wohnungseigentumsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für Wohnungseigentum. Es ermöglicht die Aufteilung eines Grundstücks in einzelne Einheiten (z. B. Wohnungen oder Gewerbeeinheiten). Eigentümer erwerben dabei Sondereigentum an ihrer Einheit sowie einen ideellen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, etwa am Grundstück oder an tragenden Gebäudeteilen.
Sondereigentum umfasst die einzelnen, abgeschlossenen Einheiten (z. B. Wohnungen). Gemeinschaftseigentum betrifft alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind oder von allen genutzt werden, etwa Dach, Fassade oder Treppenhaus. Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum gelten besondere Beschluss- und Kostenregelungen.
Neben dem klassischen Verkauf bestehen verschiedene Gestaltungsoptionen, um Liquidität zu schaffen oder die Nutzung zu sichern. Dazu zählen insbesondere die Vermietung, Modelle der Immobilienverrentung sowie der Verkauf unter Vorbehalt eines Nießbrauchrechts. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von den wirtschaftlichen und persönlichen Zielen des Eigentümers ab.
Ein Nießbrauchrecht berechtigt den Berechtigten, eine Immobilie weiterhin zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, obwohl das Eigentum bereits übertragen wurde. Es wird regelmäßig im Grundbuch eingetragen und ist insbesondere bei vorweggenommenen Erbfolgen oder Verrentungsmodellen relevant.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken dokumentiert. Es gibt Auskunft über Eigentum, Belastungen und Sicherungsrechte und ist Grundlage jeder Immobilientransaktion.
In Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse geregelt. Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen wie Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrechte oder Nießbrauchrechte. In Abteilung III sind Grundpfandrechte wie Grundschulden oder Hypotheken eingetragen, die regelmäßig der Finanzierung dienen.
Ihr Recht. Unsere Verantwortung.
Kompetente Beratung im Immobilienrecht — persönlich, klar und lösungsorientiert.