Verkehrsrecht
Unfall gehabt? Ansprüche prüfen lassenNach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldbescheid: Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wahren Ihre Interessen gegenüber Versicherung und Behörde.
Ein Verkehrsunfall bringt oft mehr Fragen als Antworten: Welche Schäden sind ersatzfähig, was zahlt die gegnerische Versicherung, und wie hoch ist ein angemessenes Schmerzensgeld? Wir prüfen Ihren Fall, beziffern Ihre Ansprüche vollständig und setzen sie gegenüber der Haftpflichtversicherung durch – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Auch im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht stehen wir an Ihrer Seite: Wir prüfen Messungen und Bescheide, legen fristgerecht Einspruch ein und vertreten Sie im Verfahren. Ergänzend informieren unsere Fachbeiträge im Blog, etwa zum häufig übersehenen Haushaltsführungsschaden.
Unsere Leistungen
Verkehrsunfall
Vollständige Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung – von der Schadenanzeige bis zur Auszahlung von Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Autokauf
Beratung und Vertretung rund um den Fahrzeugkauf – bei Mängeln, Rückabwicklung, Gewährleistung und Streitigkeiten mit Händlern oder Privatverkäufern.
Führerschein
Verteidigung bei drohendem Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis sowie Begleitung im Wiedererteilungsverfahren.
Schmerzensgeld
Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes nach unfallbedingten Verletzungen – einschließlich Spätfolgen und Haushaltsführungsschaden.
Bußgeldverfahren
Prüfung von Bescheiden und Messverfahren, fristgerechter Einspruch und Vertretung – mit dem Ziel, Fahrverbote und Punkte möglichst zu vermeiden.
Internationales Verkehrsrecht
Rechtliche Begleitung bei Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug – von der Regulierung mit ausländischen Versicherern bis zur grenzüberschreitenden Anspruchsdurchsetzung.
Häufige Fragen
zum Verkehrsrecht
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Für Sie entsteht damit meist kein Kostenrisiko für die Regulierung.
Ersatzfähig sind unter anderem Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Gutachterkosten sowie bei Verletzungen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Viele dieser Positionen werden von Versicherern zunächst zu niedrig angesetzt.
Nein. Versicherer kürzen einzelne Schadenpositionen in der Praxis häufig oder bieten pauschale Abfindungen an, die spätere Ansprüche ausschließen. Vor einer Unterschrift sollten Sie das Angebot rechtlich prüfen lassen, insbesondere im Hinblick auf Spätfolgen von Verletzungen.
Nicht zwingend. Ob ein Fahrverbot in Betracht kommt, hängt von der Art des Verstoßes und etwaigen Voreintragungen ab. In vielen Fällen lässt sich durch einen fristgerechten Einspruch und eine genaue Prüfung des Messverfahrens ein Fahrverbot vermeiden oder reduzieren.
Ihr Recht. Unsere Verantwortung.
Kompetente Beratung im Verkehrsrecht — persönlich, klar und lösungsorientiert.