Strafrecht
Vorladung erhalten? Jetzt beraten lassenDiskrete und entschlossene Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht – von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.
Ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder eine Durchsuchung sind für Betroffene eine Ausnahmesituation. Entscheidend ist, frühzeitig die richtigen Schritte zu setzen: keine vorschnellen Angaben, zuerst Akteneinsicht, dann eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und mit der gebotenen Diskretion.
Wir beraten und verteidigen in allen Phasen des Verfahrens – im Ermittlungsverfahren, im Zwischen- und Hauptverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ziel ist stets die für Sie bestmögliche Lösung, wenn möglich bereits die Einstellung des Verfahrens.
Unsere Leistungen
Allgemeines Strafrecht
Verteidigung in allen Verfahrensstadien – von der Beschuldigtenvernehmung über das Ermittlungs- und Zwischenverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung und Beratung bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten und weiteren wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten.
Jugendstrafrecht
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens und der besonderen Regelungen des Jugendstrafrechts.
Steuerstrafrecht
Beratung und Verteidigung bei Steuerhinterziehung sowie Begleitung von Selbstanzeigen und Verfahren gegenüber der Steuerfahndung.
Arbeitsstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen im Beschäftigungskontext, etwa Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder Verstößen gegen das Arbeitsstrafrecht.
Medizinstrafrecht
Verteidigung von Ärzten und Angehörigen der Heilberufe bei Vorwürfen wie Abrechnungsbetrug oder fahrlässiger Körperverletzung.
Zeug:innenbeistand
Begleitung und Beratung von Zeuginnen und Zeugen vor und während der Vernehmung – zur Wahrung Ihrer Rechte im Strafverfahren.
Nebenklage
Vertretung von Geschädigten als Nebenkläger im Strafverfahren – zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche gegenüber dem Täter.
Häufige Fragen
zum Strafrecht
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und lassen Sie zuerst durch einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen. Erst wenn der genaue Tatvorwurf und die Beweislage bekannt sind, lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.
Zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht erscheinen und keine Angaben machen. Anders verhält es sich bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht – hier besteht in der Regel eine Erscheinenspflicht. Auch dann gilt jedoch Ihr Schweigerecht.
So früh wie möglich – idealerweise, bevor Sie irgendeine Aussage machen. Bereits im Ermittlungsverfahren werden die entscheidenden Weichen gestellt. Eine frühe Verteidigung kann verhindern, dass durch unbedachte Angaben Nachteile entstehen, und eröffnet oft die Chance auf eine frühzeitige Einstellung.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Im Falle eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung kann eine Erstattung der notwendigen Auslagen in Betracht kommen. Eine bestehende Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten je nach Vorwurf ganz oder teilweise.
Ihr Recht. Unsere Verantwortung.
Kompetente Beratung im Strafrecht — persönlich, klar und lösungsorientiert.