Rechtsgebiet

Strafrecht

Vorladung erhalten? Jetzt beraten lassen

Diskrete und entschlossene Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht – von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.

Ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder eine Durchsuchung sind für Betroffene eine Ausnahmesituation. Entscheidend ist, frühzeitig die richtigen Schritte zu setzen: keine vorschnellen Angaben, zuerst Akteneinsicht, dann eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und mit der gebotenen Diskretion.

Wir beraten und verteidigen in allen Phasen des Verfahrens – im Ermittlungsverfahren, im Zwischen- und Hauptverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ziel ist stets die für Sie bestmögliche Lösung, wenn möglich bereits die Einstellung des Verfahrens.

Unsere Leistungen

Allgemeines Strafrecht

Verteidigung in allen Verfahrensstadien – von der Beschuldigtenvernehmung über das Ermittlungs- und Zwischenverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung und Beratung bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten und weiteren wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten.

Jugendstrafrecht

Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens und der besonderen Regelungen des Jugendstrafrechts.

Steuerstrafrecht

Beratung und Verteidigung bei Steuerhinterziehung sowie Begleitung von Selbstanzeigen und Verfahren gegenüber der Steuerfahndung.

Arbeitsstrafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen im Beschäftigungskontext, etwa Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder Verstößen gegen das Arbeitsstrafrecht.

Medizinstrafrecht

Verteidigung von Ärzten und Angehörigen der Heilberufe bei Vorwürfen wie Abrechnungsbetrug oder fahrlässiger Körperverletzung.

Zeug:innenbeistand

Begleitung und Beratung von Zeuginnen und Zeugen vor und während der Vernehmung – zur Wahrung Ihrer Rechte im Strafverfahren.

Nebenklage

Vertretung von Geschädigten als Nebenkläger im Strafverfahren – zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche gegenüber dem Täter.

Häufige Fragen
zum Strafrecht

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und lassen Sie zuerst durch einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen. Erst wenn der genaue Tatvorwurf und die Beweislage bekannt sind, lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Ihr Recht. Unsere Verantwortung.

Kompetente Beratung im Strafrecht — persönlich, klar und lösungsorientiert.

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